Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Michael W. Göring (Culture Connect Leadership)
Michael Walter Göring | handelnd unter der Geschäftsbezeichnung CultureConnect Leadership
Kirchenleye 2
25826 St. Peter-Ording
Telefon: +49 (0) 1525 541 23 13
E-Mail: moin@michael-w-goering.de
Website: www.michael-w-goering.de
Stand: 02. August 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
(1) Anbieter ist Michael Walter Göring, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung CultureConnect Leadership, Kirchenleye 2, 25826 St. Peter-Ording (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für Verträge über folgende entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird:
• Trainings, Seminare, Workshops und Inhouse-Formate,
• Vorträge und Speaker-Leistungen,
• Webinare und sonstige Online-Veranstaltungen,
• freiberufliche Dozententätigkeit, Fachunterricht, Lernbegleitung, Nachhilfe und Prüfungsvorbereitung,
• Beratungsleistungen sowie individuell entwickelte Bildungs-, Trainings- und Veranstaltungsformate.
(3) Nicht erfasst sind Verträge, die ausschließlich mit einem Dritten über eine externe Plattform zustande kommen. Ist der Anbieter auf einer externen Plattform selbst Vertragspartner, gelten vorrangig die dort für den konkreten Vertrag wirksam einbezogenen Bedingungen und Pflichtinformationen; diese AGB gelten nur, soweit dort wirksam auf sie Bezug genommen wird.
(4) „Kunde“ ist die Vertragspartei des Anbieters. „Teilnehmende“ sind die Personen, die eine Leistung in Anspruch nehmen; sie müssen nicht mit dem Kunden identisch sein.
(5) „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(6) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen sowie Angaben im konkreten Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende AGB eines unternehmerischen Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragssprache und Kommunikation
(1) Leistungsdarstellungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, Flyern oder sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich und stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Anfragen per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines individuellen Angebots, die Unterzeichnung eines Vertrags, eine eindeutige Auftrags- oder Buchungsbestätigung oder durch den Beginn der Leistung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung zustande.
(3) Bei offenen Veranstaltungen stellt die Anmeldung des Kunden ein verbindliches Angebot dar, sofern der Anmeldevorgang entsprechend gekennzeichnet ist. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- oder Anmeldebestätigung des Anbieters zustande. Eine rein automatisierte Eingangsbestätigung ist nur eine Empfangsbestätigung, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Annahme bezeichnet wird.
(4) Bei kostenfreien Veranstaltungen begründet die Anmeldebestätigung eine verbindliche Platzreservierung, jedoch keine Vergütungspflicht.
(5) Verträge mit Minderjährigen werden nur mit der erforderlichen Einwilligung oder Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertretung geschlossen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Vertragsunterlagen und Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.
(7) Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
§ 3 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur der Leistungen
(1) Vertragsgegenstand ist die fachgerechte Erbringung der im Angebot, Vertrag, Honorarvertrag, Rahmenvertrag oder in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistung.
(2) Trainings-, Unterrichts-, Vortrags-, Beratungs- und sonstige Bildungsleistungen sind regelmäßig Dienstleistungen. Wird ausnahmsweise ein bestimmtes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart, richtet sich die rechtliche Einordnung nach den konkret vereinbarten Hauptleistungspflichten.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, betrieblicher, persönlicher, schulischer oder prüfungsbezogener Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen schuldet der Anbieter keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Leistungserbringung.
(4) Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen, medizinischen oder sonstigen reglementierten Themen dienen ausschließlich der allgemeinen fachlichen Einordnung. Eine individuelle Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung wird nicht erbracht.
(5) Die Leistungen werden grundsätzlich persönlich durch Michael Walter Göring erbracht. Der Einsatz einer anderen fachlich geeigneten Person bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden, wenn die persönliche Leistung vereinbart oder nach den Umständen geschuldet ist.
§ 4 Leistungsumfang und organisatorische Änderungen
(1) Art, Inhalt, Umfang, Dauer, Termin, Ort, Zielgruppe und gegebenenfalls Teilnehmerzahl ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter darf Inhalte und Methodik innerhalb des vereinbarten Rahmens an Zielgruppe, Vorwissen, Teilnehmerzahl, betriebliche Rahmenbedingungen und den tatsächlichen Veranstaltungsverlauf anpassen, sofern der wesentliche Charakter und das vereinbarte Leistungsziel erhalten bleiben und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
(4) Geringfügige organisatorische Änderungen sind zulässig, wenn sie sachlich begründet und zumutbar sind. Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Format oder eine wesentliche Verlegung des Veranstaltungsortes erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden.
(5) Ob und in welchem Umfang Präsentationen, Skripte, Arbeitsblätter, Teilnahmebescheinigungen oder sonstige Unterlagen bereitgestellt werden, ergibt sich aus dem konkreten Angebot.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig die für die Leistung erforderlichen und ihm zugänglichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten und die vereinbarte technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Ausstattung bereit.
(3) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig insbesondere über Teilnehmerzahl und Zielgruppe, Zugangs- und Sicherheitsregelungen, technische Voraussetzungen, bekannte Anforderungen an Barrierefreiheit sowie sonstige für die Durchführung erhebliche Umstände.
(4) Praxisfälle und Unterlagen mit personenbezogenen oder vertraulichen Informationen Dritter sind möglichst zu anonymisieren. Der Kunde darf solche Informationen nur bereitstellen, wenn dies für den vereinbarten Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(5) Erfüllt der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Der Anbieter weist den Kunden nach Möglichkeit auf erkennbare Hindernisse hin und gibt Gelegenheit zur Abhilfe, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist.
§ 6 Preise und Vergütung
(1) Die Vergütung wird individuell vereinbart. Maßgeblich sind Angebot, Vertrag, Honorar- oder Rahmenvertrag beziehungsweise Buchungsbestätigung.
(2) Gegenüber Verbrauchern wird vor Vertragsschluss der Gesamtpreis einschließlich aller unvermeidbaren Preisbestandteile und vereinbarten Zusatzkosten mitgeteilt. Gegenüber Unternehmern werden Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich ein Gesamtpreis oder eine andere umsatzsteuerliche Behandlung angegeben ist.
(3) Die jeweils zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung wird im Angebot und in der Rechnung ausgewiesen.
(4) Ausdrücklich als kostenfrei bezeichnete Leistungen begründen kein Teilnahmeentgelt und keine Verpflichtung, später eine kostenpflichtige Leistung zu buchen.
(5) Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor ihrer Ausführung vereinbart oder vom Kunden nach einem Hinweis auf die Kosten beauftragt wurden.
§ 7 Reisekosten, Vor- und Nachbereitung sowie Unterkunft
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für das gebuchte Format übliche fachliche Vor- und Nachbereitung sowie die erforderlichen Reisekosten im vereinbarten Honorar enthalten.
(2) Gesonderte Fahrt-, Kilometer- oder Reisekosten werden nur berechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Erforderliche Übernachtungs- und Unterkunftskosten sind nicht im regulären Honorar enthalten. Erforderlichkeit, Buchungsweg und voraussichtliche Kosten werden vor einer verbindlichen Buchung mit dem Kunden abgestimmt. Gegenüber Verbrauchern werden Höhe oder Berechnungsgrundlage vor der Beauftragung mitgeteilt.
(4) Bucht und bezahlt der Kunde die Unterkunft unmittelbar, entsteht insoweit kein Erstattungsanspruch des Anbieters. Bucht der Anbieter nach Abstimmung mit dem Kunden, werden die vereinbarten Unterkunftskosten gesondert berechnet.
(5) Wird nach einer verbindlichen Unterkunftsbuchung aus der Sphäre des Kunden storniert, kann der Anbieter die tatsächlich entstandenen, nicht erstatteten und trotz zumutbarer Minderungsmaßnahmen unvermeidbaren Unterkunftskosten zusätzlich verlangen. Erstattungen, Gutschriften und anderweitige Verwendungen werden angerechnet.
(6) Außergewöhnliche Zusatzaufwendungen, etwa die vollständige Neuentwicklung umfangreicher Unterlagen, externe Raum-, Technik- oder Materialkosten, werden nur bei vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Kostenpflichtige Leistungen für Verbraucher werden grundsätzlich per Vorkasse abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Rechnungsbetrag muss zu dem im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt, grundsätzlich jedoch vor Leistungsbeginn, vollständig eingegangen sein.
(3) Gegenüber Unternehmern, Behörden, Bildungseinrichtungen, Verbänden und vergleichbaren institutionellen Kunden erfolgt die Abrechnung grundsätzlich auf Rechnung. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung oder Rechnung. Fehlt eine Angabe, ist die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(4) Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden, soweit keine zwingende andere Form vorgeschrieben oder vereinbart ist.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Der Anbieter darf eine noch nicht erbrachte Leistung nach den gesetzlichen Voraussetzungen bis zur Begleichung einer fälligen Forderung zurückhalten. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 9 Dozententätigkeiten für Bildungsträger
(1) Bei freiberuflichen Dozenten- und Unterrichtstätigkeiten für Bildungsträger haben die Konditionen des jeweiligen Dozentenhonorarvertrags, Honorarvertrags, Rahmenvertrags oder Einzelauftrags Vorrang. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bildungsträger nach AZAV zugelassen, nach ISO 9001 zertifiziert oder anderweitig zertifiziert ist.
(2) Der Vorrang gilt insbesondere für Honorarhöhe, Unterrichtseinheiten, Vor- und Nachbereitung, Reise- und Unterkunftskosten, Rechnungsstellung, Zahlungsziel, Unterrichtsausfall, Terminänderungen, Stornierung, Vertragsdauer und Kündigung.
(3) Diese AGB gelten ergänzend, soweit die individuelle Vereinbarung keine Regelung enthält und ihre Anwendung mit dem konkreten Vertragsverhältnis vereinbar ist.
§ 10 Stornierung kostenpflichtiger, termingebundener Leistungen
(1) Der Kunde kann eine fest vereinbarte, termingebundene Leistung stornieren. Die Stornierung ist zur eindeutigen Zuordnung in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich ist ihr Zugang beim Anbieter. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Lösungsrechte bleiben unberührt.
(2) Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht und kein vorrangiges gesetzliches Lösungsrecht eingreift, gelten folgende Stornopauschalen:
Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung Pauschale
28 Kalendertage oder früher vor Leistungsbeginn kostenfrei
27 bis 21 Kalendertage vor Leistungsbeginn 25 %
20 bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn 50 %
13 Kalendertage bis mehr als 48 Stunden vor Leistungsbeginn 75 %
48 Stunden oder weniger vor Leistungsbeginn 100 %
Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung 100 %
(3) Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Vergütung für den stornierten Leistungsteil abzüglich der Aufwendungen, die der Anbieter infolge der Stornierung erspart. Dazu zählen insbesondere nicht anfallende, im Honorar enthaltene variable Reise- und Durchführungskosten. Gesonderte Unterkunftskosten werden ausschließlich nach § 7 behandelt.
(4) Erlöse aus einer tatsächlichen Ersatzbelegung oder anderweitigen Verwendung des frei gewordenen Termins, die den Vergütungsausfall mindern, werden angerechnet.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall entstanden ist. Die Pauschale reduziert sich dann entsprechend.
(6) Bereits geleistete Zahlungen werden mit dem geschuldeten Betrag verrechnet; ein Überschuss wird erstattet. Wird nur ein abgrenzbarer Teil einer Leistung storniert, beziehen sich die Prozentsätze ausschließlich auf die Vergütung dieses Teils.
(7) Für längerfristige Vertragsverhältnisse gelten die individuell vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsregelungen. Die Stornostaffel gilt dafür nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Umbuchung und Ersatzteilnehmende
(1) Ein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin besteht nicht. Der Anbieter kann einer Umbuchung zustimmen; Termin und Bedingungen werden in Textform festgehalten.
(2) Kommt keine Umbuchungsvereinbarung zustande, gelten die Stornierungsbedingungen des § 10.
(3) Bei offenen Gruppenveranstaltungen kann der Kunde nach vorheriger Mitteilung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern keine persönlichen Zulassungs- oder Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen und kein unzumutbarer organisatorischer Mehraufwand entsteht.
(4) Entstehen durch den Wechsel keine zusätzlichen Kosten oder wesentlichen organisatorischen Nachteile, wird keine Wechselgebühr erhoben.
§ 12 Kostenfreie Veranstaltungen
(1) Für ausdrücklich als kostenfrei bezeichnete Workshops, Webinare und Informationsveranstaltungen wird kein Teilnahmeentgelt erhoben.
(2) Die Anmeldebestätigung reserviert den Platz verbindlich. Kann eine angemeldete Person nicht teilnehmen, soll der Platz möglichst frühzeitig freigegeben werden.
(3) Für die Absage eines kostenfreien Platzes oder ein Nichterscheinen wird keine Stornogebühr erhoben.
(4) Die Teilnahme begründet keine Verpflichtung zur späteren Buchung kostenpflichtiger Leistungen.
(5) Eigene Reise-, Unterkunfts- oder sonstige Aufwendungen der Teilnehmenden werden bei Absage oder Verlegung einer kostenfreien Veranstaltung nur ersetzt, soweit hierfür nach § 19 oder nach zwingendem Recht eine Haftung besteht.
§ 13 Mindestteilnehmerzahl, Absage und Ausfall durch den Anbieter
(1) Für offene Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Eine Absage wegen Nichterreichens dieser Zahl ist nur zulässig, wenn die Mindestteilnehmerzahl vor der Anmeldung in der Veranstaltungsbeschreibung genannt wurde.
(2) Fehlt eine andere angemessene Frist in der Veranstaltungsbeschreibung, erfolgt eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Ist keine Mindestteilnehmerzahl angegeben, besteht allein wegen geringer Teilnahme kein Absagerecht nach diesem Absatz.
(3) Der Anbieter darf eine Veranstaltung oder einen Termin außerdem absagen oder eine Verschiebung vorschlagen, wenn die Durchführung aufgrund eines wichtigen, nicht oder nicht mit zumutbaren Mitteln vermeidbaren Umstands unmöglich oder unzumutbar wird. Dazu zählen insbesondere Erkrankung oder Unfall, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, erhebliche unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Ausfall des Veranstaltungsortes oder erhebliche technische Störungen.
(4) Der Kunde wird nach Kenntnis des Ausfallgrundes unverzüglich informiert. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen unzumutbaren Ersatztermin anzunehmen.
(5) Wird kein Ersatztermin vereinbart, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung; bereits darauf geleistete Zahlungen werden erstattet.
(6) Ist die persönliche Leistung von Michael Walter Göring vereinbart oder nach den Umständen geschuldet, wird eine Ersatzperson nur mit Zustimmung des Kunden eingesetzt.
(7) Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 19 und den gesetzlichen Vorschriften. Bei kostenfreien Veranstaltungen besteht vorbehaltlich zwingender Ansprüche kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
§ 14 Online-Veranstaltungen
(1) Online-Veranstaltungen werden über die vorab mitgeteilte Plattform, insbesondere Microsoft Teams, durchgeführt.
(2) Teilnehmende sind für eine geeignete Internetverbindung sowie erforderliche Hard- und Software verantwortlich und sollen den Zugang rechtzeitig prüfen.
(3) Persönliche Zugangsdaten und Zugangslinks dürfen ohne Zustimmung des Anbieters nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Technische Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Teilnehmenden begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung oder Erstattung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(5) Kann ein wesentlicher Teil der Online-Leistung aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden technischen Störung nicht erbracht werden, wird der betroffene Teil nach Wahl des Kunden nachgeholt oder erstattet, soweit eine Nachholung möglich und zumutbar ist.
§ 15 Lernbegleitung, Prüfungsvorbereitung und institutionelle Unabhängigkeit
(1) Nachhilfe, Lernbegleitung und Prüfungsvorbereitung dienen der fachlichen Unterstützung. Lernerfolg und Prüfungserfolg hängen wesentlich von Vorwissen, Mitarbeit, Übung und Eigenleistung der Teilnehmenden ab.
(2) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie für eine Prüfungszulassung, das Bestehen einer Prüfung, eine bestimmte Note oder Bewertung, bestimmte Prüfungsaufgaben oder einen bestimmten Lernfortschritt.
(3) Teilnehmende beziehungsweise Kunden bleiben für Anmelde- und Prüfungsfristen, Zulassungsvoraussetzungen, persönliche Unterlagen und das selbstständige Lernen außerhalb der vereinbarten Zeiten verantwortlich.
(4) Soweit für die Vorbereitung erforderlich, stellen sie aktuelle und rechtmäßig nutzbare Unterrichts-, Ausbildungs- und Prüfungsinformationen zur Verfügung. Der Anbieter darf ergänzend eigene Materialien, Fachliteratur und rechtmäßig zugängliche Veröffentlichungen verwenden.
(5) Die Vorbereitung erfolgt auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt rechtmäßig verfügbaren und bekannten Informationen. Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen und Anforderungen können geändert werden.
(6) Private Nachhilfe-, Lernbegleitungs- und Prüfungsvorbereitungsangebote werden eigenständig und unabhängig erbracht. Sie erfolgen insbesondere nicht im Auftrag, im Namen oder unter der Trägerschaft einer Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Landwirtschaftskammer, Behörde, staatlichen Einrichtung, zuständigen Stelle oder sonstigen Prüfungsorganisation, sofern dies für ein konkretes Angebot nicht ausdrücklich und nachweisbar anders ausgewiesen ist.
(7) Ohne eine ausdrückliche und nachweisbare Angabe besteht keine institutionelle Beauftragung, Trägerschaft, Zertifizierung, Anerkennung, Empfehlung oder Kooperation. Bezeichnungen wie „IHK-Prüfung“ oder vergleichbare Angaben dienen ausschließlich der sachlichen Beschreibung der Prüfung oder zuständigen Stelle.
(8) Eine Tätigkeit des Anbieters als Prüfer, Prüfungsausschussmitglied, Kompetenzfeststeller oder in vergleichbarer Funktion ist organisatorisch und inhaltlich von privaten Leistungen getrennt. Daraus entstehen keine Vorteile bei Zulassung, Aufgaben, Durchführung, Bewertung, Bestehensentscheidung oder sonstigen Entscheidungen einer Prüfungsstelle.
(9) Vertrauliche oder nicht öffentlich zugängliche Prüfungsaufgaben, Lösungshinweise, Bewertungsunterlagen, Prüfungsmaterialien oder interne Informationen werden weder verwendet noch Dritten zugänglich gemacht. Über Zulassung, Durchführung, Bewertung und Ergebnis entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.
(10) Eine Teilnahmebescheinigung über ein privates Angebot dokumentiert ausschließlich die Teilnahme. Sie ist keine staatlich oder kammerrechtlich anerkannte Qualifikation oder Prüfungsbescheinigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.
§ 16 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) An Präsentationen, Skripten, Arbeitsblättern, Übungen, Trainingskonzepten, Unterrichtsmaterialien, Grafiken, Texten, Klausuren, Checklisten und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben die Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte beim Anbieter beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Soweit für die vereinbarte Nutzung erforderlich, erhalten Teilnehmende beziehungsweise Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Lernzweck oder den ausdrücklich vereinbarten internen betrieblichen Nutzerkreis. Eine weitergehende Rechteübertragung erfolgt nur durch ausdrückliche Vereinbarung.
(3) Ohne vorherige Zustimmung ist insbesondere nicht gestattet:
• wesentliche Unterlagen zu vervielfältigen und an nicht berechtigte Dritte weiterzugeben,
• Inhalte im Internet, in Mediatheken, Datenbanken oder Lernplattformen zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen,
• Unterlagen kommerziell weiterzuverwerten oder zur Durchführung eigener Trainings, Seminare oder Schulungen zu verwenden,
• bearbeitete Fassungen als eigene Inhalte zu veröffentlichen,
• wesentliche Unterlagen in öffentlich zugängliche oder auf Weiterverwendung beziehungsweise Training ausgerichtete KI-Systeme hochzuladen, soweit hierfür Rechte des Anbieters betroffen sind.
(4) Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Für Materialien Dritter gelten deren Rechte und Lizenzbedingungen.
(5) Stellt der Kunde eigene Materialien bereit, räumt er dem Anbieter die für die konkrete Vertragserfüllung erforderliche, zeitlich auf den Vertragszweck beschränkte Nutzungsmöglichkeit ein und trägt dafür Sorge, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist.
§ 17 Aufzeichnungen, Foto- und Referenznutzung
(1) Die Buchung einer Leistung umfasst keine Erlaubnis zur Audio-, Video- oder Bildschirmaufzeichnung, zum Livestream, zur wesentlichen fotografischen Reproduktion von Präsentationen oder zur Veröffentlichung und kommerziellen Verwertung von Mitschnitten.
(2) Aufzeichnung, Übertragung, Veröffentlichung und sonstige Verwertung bedürfen einer vorherigen gesonderten Vereinbarung. Diese regelt insbesondere Zweck, Medium, Dauer, räumlichen Umfang, Bearbeitung, Weitergabe und gegebenenfalls zusätzliche Vergütung.
(3) Eine Zustimmung zu einer Aufnahme umfasst nicht automatisch deren Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung. Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
(4) Aufnahmen von Teilnehmenden durch den Anbieter für Werbe-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecke erfolgen nicht allein auf Grundlage dieser AGB. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Einwilligung oder andere Rechtsgrundlage eingeholt.
(5) Namen, Firmenzeichen, Marken, Logos, Testimonials oder identifizierbare Kundenstimmen werden nur mit erforderlicher Zustimmung oder sonstiger Rechtsgrundlage als Referenz verwendet.
§ 18 Vertraulichkeit und Verhalten bei Veranstaltungen
(1) Der Anbieter behandelt nicht öffentlich bekannte betriebliche und persönliche Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, zur Vertragserfüllung rechtmäßig offengelegt werden dürfen oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) In Gruppenveranstaltungen können Teilnehmende freiwillig eigene Erfahrungen einbringen. Sie werden zu einem respektvollen und vertraulichen Umgang angehalten. Der Anbieter kann das Verhalten anderer Teilnehmender außerhalb der Veranstaltung nicht garantieren und haftet hierfür nur, soweit er eine Pflichtverletzung selbst zu vertreten hat.
(4) Teilnehmende haben andere Personen respektvoll zu behandeln und dürfen den Ablauf nicht erheblich beeinträchtigen. Erhebliche oder wiederholte Störungen, Beleidigungen, Bedrohungen, diskriminierendes Verhalten, Gewalt, erhebliche Sicherheitsverstöße oder unzulässige Aufzeichnungen können einen Ausschluss rechtfertigen.
(5) Vor einem Ausschluss wird grundsätzlich auf das beanstandete Verhalten hingewiesen und Gelegenheit zur Änderung gegeben, soweit die Schwere des Verhaltens keinen sofortigen Ausschluss erfordert. Vergütungs- und Schadensfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
§ 19 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach zwingendem Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
§ 20 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der aktuellen Datenschutzerklärung auf michael-w-goering.de.
(3) Soweit für eine konkrete Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert und nicht allein durch die Einbeziehung dieser AGB eingeholt.
§ 21 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Verträge über einzelne Termine oder Veranstaltungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Laufzeit und ordentliche Kündigung längerfristiger Unterrichts-, Beratungs-, Trainings- oder sonstiger Vertragsverhältnisse ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende Lösungsrechte bleiben unberührt.
(4) § 10 regelt ausschließlich die Folgen der Stornierung fest vereinbarter Termine, soweit kein vorrangiges gesetzliches oder individuell vereinbartes Recht eingreift.
§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Die nachfolgenden Verbraucherinformationen enthalten die für reine Dienstleistungsverträge vorgesehene Fassung.
(3) Soll eine entgeltliche Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird die hierfür erforderliche Erklärung gesondert eingeholt. Für Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Die Stornierungsbedingungen schränken ein bestehendes Widerrufsrecht nicht ein. Vorkasse führt weder zum Verlust noch zur Verkürzung des Widerrufsrechts.
§ 23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.
(3) Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine davon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere nach Maßgabe des § 38 ZPO, getroffen.
§ 24 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 25 Geltende Fassung und Schlussbestimmungen
(1) Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Eine spätere Änderung der auf der Website veröffentlichten Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
(2) Individuelle Vereinbarungen und Vertragsänderungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang wirksamer Individualabreden bleibt unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, richtet sich der Vertragsinhalt insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt unberührt.
Verbraucherinformationen
Die folgenden Informationen sind keine einschränkenden Vertragsbedingungen, sondern gesetzliche Verbraucherinformationen für entgeltliche Dienstleistungsverträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen.
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Michael Walter Göring
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung CultureConnect Leadership
Kirchenleye 2
25826 St. Peter-Ording
Telefon: +49 (0) 1525 541 23 13
E-Mail: moin@michael-w-goering.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Michael Walter Göring · CultureConnect Leadership
Kirchenleye 2 · 25826 St. Peter-Ording
E-Mail: moin@michael-w-goering.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Ware/Dienstleistung
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Datum
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
Anlage 3 – Ausdrückliches Verlangen zum Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist
Diese Erklärung ist nur erforderlich, wenn ein Verbraucher wünscht, dass eine entgeltliche Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt. Die Auswahl darf nicht vorangekreuzt sein.
Name des Verbrauchers
Gebuchte Dienstleistung
☐ Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass Michael Walter Göring / CultureConnect Leadership vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der von mir beauftragten Dienstleistung beginnt.
☐ Ich bestätige meine Kenntnis davon, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt.
Widerrufe ich vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, kann ich unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
Datum
Unterschrift oder ausdrückliche elektronische Bestätigung
